
Land gewährt weitere Corona-Hilfen für Sportvereine
Das Land Niedersachsen unterstützt auch 2021 gemeinnützige Sportvereine, die durch Corona in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. Eine entsprechende Richtlinie wurde nun veröffentlicht. Ziel ist es, eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden und den Erhalt der Sportstrukturen zu gewährleisten.
Für den Erhalt der Billigkeitsleistungen des Landes Niedersachsen muss ein Sportverein nachweisen, dass die Notlage durch die Corona-Pandemie bedingt ist. Das heißt, dass vor dem 16.03.2020 weder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, noch eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen durfte.
Die Sportvereine müssen ordentliches Mitglied im Landessportbund (LSB) sein und nachweisen, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, weil fortlaufende Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren) voraussichtlich nicht ausreichen, um Ausgaben (z.B. Personal und Mieten) in drei aufeinanderfolgenden Monaten zwischen dem 16.03.2020 und dem 31.12.2021 zu zahlen. Sportvereine können insgesamt bis zu 70% der coronabedingten Unterdeckung erhalten, höchstens jedoch 50.000 EUR. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Antragstellung läuft über den Landessportbund, der auch Erstempfänger ist und die Zahlungen an die Vereine weiterleitet. Ab dem 01. Februar können Vereine Anträge online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 15.11.2021 möglich.
Weitere Informationen und die Richtlinie zum Download finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Bei Rückfragen steht Ihnen auch Regionalmanager Karsten Perkuhn zur Verfügung.